| Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermittlung nach Deutschland |
Stand: 01.01.2012 |
1. Geltung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen Kunden und der Au-Pair Agentur munichaupair Patricia Brunner e.Kfr.
Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit.
2. Vermittlungsauftrag
Die Au-Pair Vermittlung sieht sich erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsauftrags, sowie des Familienfragebogens in der Lage, die Auftragsabwicklung zu beginnen.
Vorab werden den Gastfamilien keine Bewerbungsunterlagen von Au-Pair Bewerber/-innen zur Einsicht und Auswahl zur Verfügung gestellt.
3. Vertragsabschluss, Kosten und Zahlung
Es gilt die auf dem Vermittlungsauftrag schriftlich vereinbarte Vermittlungsprovision.
Die Gebühr wird erst fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist, d.h.: sobald der Au-Pair Vertrag unterzeichnet wurde wird eine Anzahlung von 220,- € fällig. Der Restbetrag wird bei Einreise in Rechnung gestellt. Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht die Au-pair-Agentur sowohl der Gastfamilie wie auch dem Au pair während des gesamten Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Au-pair-Verhältnis. Eine vorzeitige Kündigung ist der Agentur innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.
Sollte die Gastfamilie nach erfolgter Visabeantragung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 220,-- € fällig. Ferner ist in diesem Fall die Gastfamilie verpflichtet dem Au pair die Auslagen für den Visaantrag zu erstatten.
Im Falle einer Ablehnung des Visaantrages des/der Au-Pair Bewerbers/in durch die Behörden bemüht sich munichaupair ohne weitere Kosten um eine/n Ersatzbewerber/in. Tritt die Gastfamilie jedoch vom Vertrag zurück, werden die 220,-€ Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück bevor sie sich für ein Au pair entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Ein Widerruf des Vermittlungsauftrages muss jedoch schriftlich erfolgen.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell. Die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer für Au-Pairs beträgt ein Jahr. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes (VISA) des vermittelten Au-Pair oder, wenn von einer der beiden Vertragsparteien der Au-Pair-Vertrag fristgerecht oder fristlos gekündigt wird. Der Vertrag verliert seine Gültigkeit, insofern von der Gastfamilie oder dem Au-Pair ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder die Richtlinien des Landesarbeitsamtes besteht und dieser nicht unverzüglich abgestellt wird.
5. Ablehnung von Vermittlungsaufträgen
Die Agentur munichaupair behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-Pairs, die fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Standards des Au-Pair Society e.V. über die Au-Pair Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.
6. Vorzeitige Beendigung des Au-Pair Verhältnis und Weitervermittlung des Au-Pairs
Die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen Gastfamilie und Au-Pair ist munichaupair sofort vorab telefonisch und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Gründe anzuzeigen. Nach Rücksprache mit der Agentur sind die notwendigen Abmeldungen des Au-Pair vorzunehmen. Bei einer Kündigung durch die Gastfamilie ist die 2-wöchige Kündigungsfrist gemäß Au-Pair Vertrag einzuhalten. Dem Au-Pair stehen bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Wird innerhalb des ersten Monats nach Eintreffen des Au-Pair, von der Gastfamilie der Wunsch auf Vermittlung eines anderen Au-Pair an munichaupair herangetragen, kann das nur dann ohne weitere Vermittlungsgebühr erfolgen, wenn nachweislich vom Au-Pair die vereinbarten Aufgaben nicht erfüllt wurden, keine Möglichkeit zum Vertrauensaufbau möglich ist oder das Au-Pair von sich aus die Gastfamilie bereits im ersten Monat wieder verlässt. Hat die Gastfamilie gegen die Auflagen der Merkblätter der Agentur für Arbeit verstoßen behält sich die Agentur das Recht vor eine Neuvermittlung zu verweigern.
Au-Pairs erhalten von der Agentur munichaupair nach Prüfung der Kündigungsumstände die Möglichkeit der kostenlosen Weitervermittlung in eine andere, vom Au-Pair akzeptierte Gastfamilie. Für die Gastfamilie versuchen wir in einem angemessenen Zeitraum, ohne weitere Kosten, ein anderes, den Familienbedürfnissen entsprechendes Au-Pair zu vermitteln.
Bei Kündigung nach der 4-Wochenfrist besteht kein Anspruch auf kostenfreie Neuvermittlung eines Au-Pairs.
7. Selbst angeworbene Au-Pairs
Für Gastfamilien, die ein Au-Pair selbst anwerben und nur die Abwicklung und Betreuung durch die Agentur munichaupair in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung eines Au-Pair.
8. Bewerbungsunterlagen von Au-Pairs
Die der Gastfamilie überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Einladung der betreffenden Au pairs darf nur über unsere Agentur erfolgen. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet, der Agentur die entgangene Vermittlungsprovision zu zahlen. Nicht mehr benötigte Au-pair-Unterlagen sind umgehend an die Agentur zurückzusenden.
9. Versicherung des Au-Pair
Die Gastfamilie ist verpflichtet für den/die aufgenommene Au-Pair durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger eine Kranken/Unfall- und Haftpflichversicherung ab zu schließen. Die Versicherung ist unverzüglich nach Eintreffen bei der Gastfamilie durch diese zu veranlassen, jedoch bis spätestens zu der vom Versicherer zugestandenen Frist. Bei Unterlassung der Versicherungspflicht trägt die Gastfamilie die Kosten der ambulanten oder stationären Behandlung des Au-Pair, ggf. bis zu dessen vollständiger Genesung oder Transportfähigkeit.
10.Behördliches Genehmigungsverfahren und Haftungsausschluß
Zur Genehmigung eines Au-Pair Aufenthaltes in einer deutschen Gastfamilie gehört die Prüfung der Bewerber und der Gastfamilie durch die zuständigen Behörden und Ämter. Die Agentur munichaupair sieht sich nicht in der Lage, dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verzögerung des Genehmigungsverfahrens z.B. durch fehlerhafte Angaben seitens des Au-Pair oder der Gastfamilie, Behördenurlaub, verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr.
11. Leistungsumfang der Betreuung
Die Betreuung des Au-Pair und der Gastfamilie umfasst die Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/ oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehung von Gastfamilie und Au-Pair während der gesamten Zeit in der sich der/die Au-Pair in der Familie aufhält.
12. Veröffentlichte Inhalte
Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sowie Standards des Au-Pair Society e.V) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
13. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluß
Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair-Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die der/die Au-Pair während ihres/seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair-Agentur keine Haftung. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit der von der/dem Bewerber/in gemachten Angaben in den Bewerbungsunterlagen.
14. Datensicherheit und Datenschutz
Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen), soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au-Pair Vermittlung munichaupair oder von dieser beauftragter Dritter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. munichaupair weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über offene Netze nicht ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Bundesrepublik Deutschland.
Für die von der Agentur munichaupair auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Alle Erklärungen der Agentur munichaupair können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
Die Auftraggeber bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag, dass sie mit obigen Regelungen einverstanden sind, die Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass sie die beigefügten Au-pair-Regeln laut Merkblatt kennen und einhalten.
Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Au-pair-Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.
ene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, können der Agentur nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsgebühr.
Leistungsumfang der Betreuung
Die Betreuung des Au-Pair und der Gastfamilie umfasst die Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/ oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehung von Gastfamilie und Au-Pair während der gesamten Zeit in der sich der/die Au-Pair in der Familie aufhält.
Veröffentlichte Inhalte
Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluß
Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-Pair-Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt. Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die der/die Au-Pair während ihres/seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die Au-pair-Agentur keine Haftung.
Datensicherheit und Datenschutz
Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen der Au-pair-Agentur weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen), soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der Au-Pair Vermittlung munichaupair oder von dieser beauftragter Dritter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen. munichaupair weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über offene Netze nicht ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Bundesrepublik Deutschland.
Für die von der Agentur munichaupair auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Alle Erklärungen der Agentur munichaupair können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
Die Auftraggeber bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Vermittlungsantrag, dass sie mit obigen Regelungen einverstanden sind, die Angaben auf dem Familienbogen korrekt sind, und dass sie die beigefügten Au-pair-Regeln laut Merkblatt kennen und einhalten.
Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Au-pair-Vorschläge, ohne dass es im einzelnen einer gesonderten Aufsetzung der Geschäftsbedingungen oder des Vermittlungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Vermittlungsvorganges. Folgeaufträge setzen einen neuen Vermittlungsauftrag voraus.